Bei den Angeboten des Anbieters, der unter den websiten zinswolf.com und zinswolf.net aktiv ist/war, sind Anleger leider, wie inzwischen fest steht, einem wohl betrügerischen „Festgeldanbieter“ zum Opfer gefallen sind, worauf Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweisen.

Auf den websites zinswolf.com und zinswolf.net werden/wurden zwar diverse Anlagen wie z.B. Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen angeboten, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.

Denn die Finanzaufsicht Bafin warnt mit Warnhinweis vom 25.06.2025 vor den Angeboten auf den websites zinswolf.com und zinswolfnet und teilt mit, dass der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin handeln und Bankgeschäfte anbieten würden.

Schlimmer noch: Die Bafin spricht von einem „Identitätsmissbrauch“ dahingehend, dass die unbekannten Betreiber vorgeben würden, ihr Angebot stamme von der Finanz Wolf GmbH. Diese Angaben treffen aber laut BaFin nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch. Die Finanz Wolf GmbH steht nämlich laut BaFin in keinem Zusammenhang mit den webseiten zinswolf.com und zinswolf.net und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Die Websiten zinswolf.com und zinswolf.net sind auch heute (Datum 25.06.2025) nicht erreichbar, was ebenfalls ein schlechtes Zeichen ist.

Damit steht leider fest, dass ein betrügerischer „Festgeldanbieter“ vorliegt, der nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schreckt und höchst zweifelhaft ist, ob die Gelder wirklich, wie versprochen, angelegt werden. Schlimmstenfalls könnten Unbefugte die überwiesenen Anlegergelder wegen des „IBAN-Tricks“ gleich abheben und veruntreuen.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend handeln, um ihre überwiesenen Gelder zu sichern, bevor es zu spät ist und Unbefugte die überwiesenen Gelder „abräumen“
Betroffene, die den Angeboten auf den Websiten zinswolf.com und zinswolf.net zum Opfer gefallen sind sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin, wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.