Deutsche Lichtmiete: Insolvenzantrag: Dr. Späth & Partner informieren Anleger!

Anleger der Deutschen Lichtmiete, haben im neuen Jahr 2022 leider nichts zu lachen, seitdem am 30.12.2021 die Deutsche Lichtmiete AG einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Oldenburg gestellt hatte.

Dadurch besteht für die Anleger die Gefahr hoher Verluste bis widrigstenfalls zum Totalverlustrisiko, z.B. für die Anleger von Direktinvestments bei der Deutschen Lichtmiete, aber auch z.B. für die Anleger der EnergieEffizienzAnleihen 2022, 2023, 2025 und 2027, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Speziell Anleihegläubiger werden in einem Insolvenzverfahren erst nachrangig befriedigt und sollten sehen, dass ihre Interessen z.B. durch Einrichtung eines Gläubigerausschusses ausreichend gewahrt werden.

Schon ist auch das Wort “Kriminalinsolvenz” in aller Munde, seitdem Staatsanwaltschaft und Polizei vor kurzem Geschäftsräume der deutschen Lichtmiete und wohl auch Wohnräume von Beschuldigten durchsucht hatten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits betroffene Anleger vertritt, hinweist.

Es steht wohl der Verdacht des “gemeinschaftlichen Betrugs” im Raum, wobei bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

So sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB immer prüfen, ob sie ggf. Ansprüche z.B. aus Schadensersatz, geltend machen können, z.B. aus Prospekthaftung oder ob sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung, in Betracht kommen.

Sofern die Berater/Vermittler die Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten hatten oder die ihnen obliegende Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hätten, könnten Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb geltend machen, denn der Vertrieb schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung und ist dem Anleger zum Ersatz seines Schadens verpflichtet, sofern die Beratung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Weiter könnten Ansprüche z.B. gegen Treuhänder, Ratingagenturen oder auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen teilweise Kostenschutz für die Anleger und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger/die Anlegerin.

Anleger der Deutschen Lichtmiete können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon zahlreiche Anleger gegen Anleiheemittenten erfolgreich vertreten haben.