Das Landgericht Flensburg hatte mit Datum vom 18.04.2019 in einer wegweisenden, von Dr. Späth & Partner erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Entscheidung die Daimler AG im Zusammenhang mit illegalen Abschalteinrichtungen zum Schadensersatz verurteilt. Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin erhält Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die seit Kauf gefahrenen Kilometer. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil vom 18.04.2019 (Az. 3 O 48/18) ist zu Ihrer Verwendung beigefügt.

Es handelt sich dabei nach noch nicht rechtskräftigen Urteilen des LG Stuttgart um eines der ersten Urteile gegen Daimler in Deutschland.

Die Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit einem Mercedes-Benz C 250 BlueTec, Euro-6-Norm, Baujahr 2014, der (noch) keinem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes unterliegt. Nach Überzeugung des Gerichts enthält der Motor OM 651 DE 22 LA Funktionen, die als rechtswidrige Abschalteinrichtungen einzustufen sind. Damit hat die beklagte Herstellerin Daimler die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und schuldet gemäß § 826 BGB Schadensersatz.

Das Landgericht geht davon aus, dass die Stickoxid-Reinigung der Abgase im Bereich der Abgasrückführung (AGR-System) abhängig von der Außentemperatur gesteuert wird und bei niedrigeren Temperaturen weniger effizient arbeitet – in vollem Umfang nur bei Temperaturen, wie sie auf dem Prüfstand herrschen (20 bis 22 Grad). Bereits bei einer Außentemperatur von 17 Grad und niedriger sei die Abgasrückführung deutlich reduziert, was bei deutschen Jahresdurchschnittstemperaturen (um die 9 Grad) einen Dauerzustand bedeute, der nicht gerechtfertigt ist und keinen Ausnahmetatbestand der entsprechenden Europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 erfüllt. Die zulässigen Stickoxid-Grenzwerte werden im realen Straßenbetrieb daher dauerhaft nicht eingehalten.

Unsere von „Finanztip“ zum Daimler-Dieselskandal empfohlene Berliner Kanzlei, die bereits seit August 2017 als eine der ersten Kanzleien in Deutschland Daimler-Kunden vertritt und bis heute hunderte Mercedes-Kunden berät, führt gegenwärtig bereits mehr als 60 Klagen gegen die Daimler AG und nimmt derzeit nahezu täglich neue Mandate an und ist hocherfreut über dieses wegweisende und notwendige Urteil, vor allem, weil es laut Urteil des LG Flensburg auch nicht darauf ankommt, ob die betroffenen Fahrzeuge einem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf unterliegen oder nicht. Wir sind zuversichtlich, dass sich weitere Gerichte dieser Erkenntnis anschließen werden und die Chancen für betroffene Mercedes-Fahrer steigen, eine Rückabwicklung der Kaufverträge zu erzwingen. Nachdem sich Daimler permanent neuen Manipulations Vorwürfen ausgesetzt sieht – zuletzt im Zusammenhang mit dem Model GLK 220 CDI – wird die Luft nun auch zivilrechtlich dünner.

Betroffene des Daimler-Dieselskandals können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, wir vertreten Sie gerne.