Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können.

Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder aber auch einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.

In Kooperation mit der Schutzvereinigung der Kapitalanleger, München („SdK“) nehmen unsere Anwälte regelmäßig Stimmrechtsvertretungen auf etlichen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften in Berlin und Umgebung wahr, aber auch darüber hinaus in ganz Deutschland.

Der Wahrnehmung des Stimmrechts kommt eine hohe Bedeutung zu. Denn auf einer Hauptversammlung werden Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft des jeweiligen Unternehmens von großer Bedeutung sein können. Die Hauptversammlung beschließt zum Beispiel…

  • wie hoch die an die Aktionäre zu zahlende Dividende ist,
  • wer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt wird,
  • welcher Abschlussprüfer die Bilanzen des Unternehmens prüft,
  • welcher Kapitalrahmen (genehmigtes und/oder bedingtes Kapital) dem Vorstand für Akquisitionen zur Verfügung steht,
  • über das System zur Vorstandsvergütung.

Nur wenn bei all diesen Entscheidungen sinnvolle Beschlüsse gefällt werden, kann sich ein Unternehmen nachhaltig positiv entwickeln. Das langfristige Vermögensinteresse der Aktionäre, der Shareholder Value, steht dabei im Mittelpunkt. Dies schließt jedoch die Zufriedenheit von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und der Umwelt  mit ein.

Unsere Anwälte vertreten in Kooperation mit der SdK Ihre Stimmrechte kritisch und sachgerecht auf wichtigen Hauptversammlungen in Berlin und Umgebung sowie gern auch darüber hinaus auch in ganz Deutschland.

Gern beraten wir Sie, wie Sie hierfür vorgehen müssen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an Rechtsanwalt Kurdum.