SolarWorld AG: Was Anleihegläubiger jetzt tun können.

Die SolarWorld AG ist finanziell schwer angeschlagen: Anleihegläubiger sollen verzichten, das Grundkapital ist aufgebraucht. Anleihegläubiger sollten nun überlegen, die Anleihe zu kündigen. Ferner sollten Prospekthaftungsansprüche geprüft und sich auf ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren vorbereitet werden. Der Beitritt zu einer Interessengemeinschaft ist unbedingt ratsam.

SolarWorld hat zwei Anleihen an der Börse: eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2017, einem Kupon von 6,125 % und einem Volumen von EUR 400 Mio. (WKN A1CR73) und eine Anleihe mit einer Laufzeit bis 2016, einem Kupon von 6,375 % und einem Volumen von EUR 150 Mio. (WKN A1H3W6).

Der Vorstand der SolarWorld AG (ISIN DE0005108401) zeigte am 17.04.2013 an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Bereits am 24.01.2013 hatte die SolarWorld AG mitgeteilt, dass „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen und Schuldscheindarlehen notwendig sind“.

Vor diesem Hintergrund kommen für Anleihegläubiger mehrere Handlungsmöglichkeiten in Frage. Anleihegläubiger können zum einen versuchen, die Anleihe zu kündigen und von der SolarWorld volle Rückzahlung der Nominale plus offenen Zinsen verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob überhaupt eine Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen der Anleihe. Die Bedingungen beider Anleihen sehen eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn die SolarWorld „eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet“. Hierauf könnten sich Anleihegläubiger berufen, mit dem Argument, dass die von der SolarWorld angekündigten „gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegeben Anleihen“ diese Voraussetzung erfüllen. Allerdings ist ein solcher Fall von der Rechtsprechung bislang nicht entschieden. Die Frage also, ob eine solche Kündigung rechtlich Erfolg haben wird, ist nicht sicher zu beantworten. Anleihegläubiger müssten sich also nach einer Kündigung ggf. entscheiden, ob sie gegen SolarWorld klagen möchten, falls SolarWorld sich weigert, auf eine Kündigung hin zu zahlen.

Die nächste Möglichkeit ist, gegen die Prospektverantwortlichen der SolarWorld-Anleihe Haftungsansprüche geltend zu machen, sog. Prospekthaftungsansprüche. Allerdings besteht die Gefahr, dass Prospekthaftungsansprüche wegen der ersten Anleihe (Laufzeit 2017, Kupon 6,125 %, WKN A1CR73) bereits verjährt sind. Diese Gefahr besteht bei der zweiten Anleihe (Laufzeit 2016, Kupon 6,375 %, WKN A1H3W6) nicht, sodass es Sinn macht, wenn Gläubiger dieser Anleihe Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen.

Als dritte Möglichkeit kommt für beide Anleihen in Frage, dass die SolarWorld (außergerichtliche) Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen einleitet oder im schlimmsten Fall die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Im Moment kann jedenfalls ziemlich sicher davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen nun eine Gläubigerversammlung einberufen wird, in der die Anleihegläubiger über eine Änderung der Zahlungsmodalitäten abstimmen sollten. In jedem Fall sollten Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen Situation (also Restrukturierungsmaßnahme, Gläubigerversammlung oder Insolvenz) zustehen. Hier ist ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner SolarWorld durchzusetzen.

Eine Vielzahl von Anleihegläubigern hat sich daher seit Januar 2013 bereits an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte gewandt und ist deren Interessengemeinschaft SolarWorld beigetreten. Diese ermöglicht Anleihegläubigern, ihre Interessen zu bündeln und ihre Rechte im laufenden Restrukturierungsverfahren durchzusetzen. Sollte es zudem zu einer Insolvenz der SolarWorld kommen, stehen Dr. Späth & Partner bereit, die Rechte von Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren gegenüber der SolarWorld und dem Insolvenzverwalter oder Sachwalter zu vertreten. Nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, besteht die Gewähr dafür, dass die Interessen der Anleger in dem Restrukturierungsprozess bzw. in einem Insolvenzverfahren auch ausreichend berücksichtigt werden.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.