Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB vertreten betroffene Kunden, die mit fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen von Versicherungsgesellschaften Verluste erlitten haben.
Diese Kunden können zum Einen prüfen, ob Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegen die jeweilige Versicherungsgesellschaft oder den jeweiligen Vermittler zustehen, oder ob sie sich noch erfolgreich auf ein Widerspruchsrecht berufen können oder den Rücktritt erklären können.
Viele Widerspruchs- und Rücktrittsbelehrungen enthalten Fehler, die die Kunden noch nach Jahren zum Widerspruch oder Rücktritt berechtigen und somit die Möglichkeit besteht, den Widerspruch/Rücktritt zu erklären und damit die Rückabwicklung des Vertrages zu fordern.
Hierbei haben wir in den letzten Jahren bereits etliche Kunden außergerichtlich und gerichtlich gegen Versicherungsgesellschaften aus dem In- und Ausland vertreten.