Die Blockchain ist dabei, die Welt zu verändern:
Bereits das World Economic Forum (WEF) hatte die Blockchain-Technologie vor einiger Zeit als Megatrend beschrieben, der die Welt nachhaltig verändern wird.
Dadurch ergeben sich in vielen Industriezweigen neue Möglichkeiten, zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung bis zum Notariat, im Rechtswesen in der Energiebranche oder auch in der Finanzbranche.
“In vielen Fällen kann die blockchainbasierte Technologie Unternehmen Potenziale bringen hinsichtlich Schnelligkeit, Kosten und Transparenz, im Zahlungsverkehr oder Kapitalmarkthandel, womit sich für interessierte Unternehmen auch zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben” worauf das Expertenteam von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, RA Christian Albrecht Kurdum, Bankkaufmann und Certified European Financial Analyst (und ehemaliger Vermögensverwalter) und RA Dr. Marc Liebscher, LLM Washington DC, interessierte Unternehmen hinweisen möchte.
Auch die auf der Blockchain-Technologie beruhenden sog. Kryptowährungen konnten in der letzten Zeit bereits teilweise einen fulminanten Aufschwung nehmen, womit selbst beim sog. Bitcoin, der inzwischen konsolidiert hatte, immer noch Kurssteigerungen von mehreren tausend Prozent zu verzeichnen sind.
Auch auf der Blockchain basierende Geschäftsmodelle wie z.B. ICO´s- Initial Coin Offerings, konnten sich in letzter Zeit immer mehr als Instrument zur Unternehmensfinanzierung durchsetzen.
Aber Achtung: Unternehmen, die im Blockchain-Bereich tätig werden wollen, seien darauf hingewiesen, dass noch viele unternehmerische und steuerliche Fragen im jeweiligen Einzelfall zu klären sind.
So sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB unbedingt abgeklärt werden, ob z. B. eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist oder sonstige rechtlichen Vorgaben z. B. gem. WPHG, Finanzmarktrichtlinie Vermögensanlagegesetz zu beachten sind.
Auch sind die einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorschriften zu beachten, so muss z.B. unbedingt die Identifikation der Beteiligten sicher gestellt werden. So muss überprüft und geklärt werden, dass das Verborgenbleiben hinter der Blockchain keine Nachteile in geldwäscherechtlicher Hinsicht für das handelnde Unternehmen mit sich bringt, die unter Umständen hohe Bussgelder nach sich ziehen könnten.
Unternehmen, die im auf der Blockchain basierenden Bereich Kryptowährungen tätig werden wollen, sollen in steuerrechtlicher Hinsicht darüber informiert werden, dass die Veräußerung von Kryptowährungen in der Regel einkommenssteuerpflichtig gem. § 23 EStG ist.
Auch die technischen Voraussetzungen sollten sorgfältig überprüft werden, vor allem, dass eine sichere Geschäftstätigkeit aufgrund der Blockchain-Technologie möglich ist.
Fazit: Die Blockchain könnte “the next big thing” werden, das unser Leben ähnlich wie z.B. das Internet seit den 90er Jahren revolutionär verändern könnte. Auch für interessierte Unternehmen, die überlegen, im Bereich Blockchain tätig zu sein, könnten sich zahlreiche neue unternehmerische Möglichkeiten ergeben.
Allerdings sollten Unternehmen z.B. aus dem Energie- oder Finanzbereich immer die jeweiligen rechtlichen Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg steht dabei interessierten Unternehmern, die im Bereich Blockchain tätig werden wollen, gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.