Wir vertreten private und institutionelle Anleger, die Schäden aus einer Investition in sog. Penny Stocks erlitten haben. Penny Stocks sind nach hiesiger Definition Aktien von meist kleinen, noch unbekannten Firmen, die für weniger als 1 US-Dollar oder Euro pro Stück (oder jedenfalls geringem Einstandskurs) außerbörslich Anlegern angeboten werden. In der Praxis werden Anlegern häufig bei Telefonanrufen von Emittenten bzw. Vertriebsfirmen oder auch über die „Neuen Medien“ sehr hohe Gewinne in kurzer Zeit bei der beworbenen Aktie in Aussicht gestellt. In etlichen Fällen stellt sich das Investment hinterher als (nahezu) wertlos heraus, und die vom Anleger eingezahlten Gelder sind verschwunden. Teilweise stecken dahinter auch kriminelle Machenschaften, so dass in solche Fälle auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.

Unsere Kanzlei weist bei der Betreuung von solchen Mandanten, die in derlei Verfahren fast immer eine große (zeitliche) Geduld mitbringen müssen, eine große Erfahrung auf. Wir haben für geschädigte Anleger in der Vergangenheit in etlichen Verfahren außergerichtlich und gerichtlich ansehnliche Erfolge erzielen können.