Eine Unternehmensfinanzierung über ein ICO oder TGE, ein sog. „Initial Coin Offering“ oder „Token Generating Event“, wird für viele Unternehmen immer interessanter, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB aus Berlin und Hamburg hinweist.

Teilweise wurden über diesen Bereich schon mehr als über andere Finanzierungswege eingesammelt, alleine im Jahr 2017 zum Beispiel über 3,6 Mrd. Dollar (Quelle: www.investing.com)

Bei einem sog. ICO, „Initial Coin Offering“, produziert ein Unternehmen (anders als beim Börsengang namens IPO – Initial Public Offering) digitales Geld, sogenannte „Token“, und bietet diese „Token“ im Rahmen z. B. eines sog. „Token Sale Events“ Investoren und Anlegern zum Kauf an, die hiermit Gewinne erzielen wollen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Bei einem Börsengang muss ein Unternehmen z. B. zahlreiche regulatorische Voraussetzungen erfüllen und einen Verkaufsprospekt erstellen, was bei einem ICO oftmals nicht der Fall ist.

Während bei der Investition von Venture Capital Gebern professionelle Geldgeber langwierig von dem Geschäftsmodell überzeugt werden müssen, kann ein Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung über einen ICO schnell und unkompliziert in kurzer Zeit auf demokratischem Wege bei vielen Anlegern oftmals über Landesgrenzen hinweg viel Geld einsammeln.

Von Unternehmen im Jahr 2017 eingesammeltes Kapital, wie z. B. bei Tezos in Höhe von 232 Mio. US-Dollar oder FileCoin in Höhe von 257 Mio. US-Dollar, belegen dies eindrucksvoll.

Auch in Deutschland werden ICO´s immer populärer, auch, weil die regulatorischen Anforderungen oftmals noch nicht sehr hoch sind (was aber immer im Einzelfall abgeklärt werden muss).

So muss oftmals noch kein Verkaufsprospekt erstellt werden, und, anders als in anderen Ländern wie z. B. Südkorea oder China, in denen die Aufsichtsbehörden inzwischen strengere Anforderungen an einen ICO stellen, haben es deutsche Unternehmen oftmals noch relativ leicht, einen solchen durchzuführen.

So könnte 2018 auch in Deutschland das Jahr der ICO´s werden.

Fazit: Mit einem sog. ICO steht Unternehmen wie Start-ups eine faszinierende neue Finanzierungsmöglichkeit bereit, die es Unternehmen oftmals ermöglicht, unkompliziert an hohe Geldbeträge zur Unternehmensfinanzierung zu gelangen.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher steht interessierten Unternehmern, Anlegern, Investoren etc. gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain etc. zur Seite.