Blockchain, ICOs und Kryptowährungen werden im neuen Jahr 2018 immer wichtiger für Unternehmen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg Interessierte hinweist.

Die Blockchain-Technologie soll sichere Transaktionen ermöglichen ohne Zwischeninstanzen, außerdem sollen hier smarte Verträge möglich sein.

Dies wird diverse Branchen wie im Finanzbereich, Verwaltungsbereich, Rechtsbereich, Energieunternehmen radikal verändern.

Immer mehr Unternehmen investieren dabei in den Blockchain-Bereich oder wollen ICOs durchführen, so plant Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B. www.wuv.de vom 18.01.2018) auch z. B. Hubert Burda Media über Bot Labs in Berlin Investitionen in den Blockchain-Bereich. Zahlreiche weitere Unternehmen planen Investitionen in diesen Bereich.

Andere Unternehmen wollen inzwischen eigene Kryptowährungen herausgeben, so z. B. das Unternehmen Kodak einen sog. „Kodak Coin“. Auch Staaten interessieren sich für die Blockchain oder Kryptowährungen, z. B. Estland.

Die Bereiche Blockchain, ICO und Kryptowährungen werden daher immer wichtiger für Unternehmen.

„Deutschland sollte sich dabei an die Spitze der Blockchain-Bewegung setzen, und hat als Hochtechnologie-Land auch das Potenzial dazu, um mit anderen Ländern oder z. B. dem Silicon Valley in diesem Bereich mitzuhalten, und speziell Berlin mit vielen Unternehmen aus dem Blockchain-Bereich sollte sich hier als Zentrum der Blockchain-Bewegung etablieren“ fordert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner berät bereits diverse Unternehmen in den Bereichen Blockchain, ICO und Kryptowährungen und hat mit den Rechtsanwälten Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington) und Christian Kurdum vor einiger Zeit ein Expertenteam zu diesem Thema gebildet, dass Interessierte rund um dieses Thema betreut.

Auch eine Unternehmensfinanzierung über ein ICO, ein sog. „Initial Coin Offering“ stellt für viele Unternehmen, z. B. „Start-up“-Unternehmen, eine neue, immer interessantere Möglichkeit zur Unternehmensfinanzierung dar, weil es für Unternehmen hier oftmals mit deutlich weniger Aufwand und schneller möglich ist, hohe Beträge zur Unternehmensfinanzierung zu erhalten als bei klassischen Finanzierungsformen wie einem Börsengang (IPO) oder über Venture Capital.

Allerdings gibt hier sowohl für Unternehmen als auch Anleger diverse Dinge in rechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen, da sich in dem Bereich der ICOs auch zahlreiche schwarze Schafe tummeln.

So sind die ersten betrügerischen ICOs aufgefallen und die US-Börensaufsicht SEC musste bereits einschreiten, was eine Warnung für Anleger sein sollte.

Bei der Vertragsgestaltung sollte genau geprüft werden, dass Interessenten rechtssicher Tokens zum Kauf angeboten werden könnten, genauso wie fernabsatzrechtliche Probleme.

Bei einem ICO sollten auch die Risikohinweise nicht vergessen werden, denn auch wenn die Anforderungen deutlich geringer sind als z. B. bei einem Verkaufsprospekt, sollten die Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie im schlimmsten Fall auch Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden können.

Weiter stellen sich datenschutzrechtliche und geldwäscherechtliche Fragen, die unbedingt mit einem qualifizierten Anwalt abgeklärt werden sollten, um auf der sicheren Seite zu sein, z. B. wer bei einem „Hackerangriff“ haftet.

Fazit: Mit den Themen Blockchain und ICO stehen Unternehmen wie Start-ups faszinierende neue Möglichkeiten bereit, die Unternehmen viele Vorteile in der reibungslosen Abwicklung von Arbeitsprozessen bieten oder bei einem ICO, schnell etliche Anleger auf direktem Wege anzusprechen und somit schnell, unkompliziert und ohne hohe Kosten hohe Geldbeträge zur Unternehmensfinanzierung zu generieren.

Allerdings sollten sich Unternehmen fundiert anwaltlich zu diesem Thema beraten lassen.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher steht interessierten Unternehmern, Anlegern, Investoren etc. gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema Blockchain, ICO und Kryptowährungen zur Seite.