Bereits mit 4 Berichten bei anwalt.de (vom 03.02., 26.01., 24.01. sowie 11.02.2018) hatte die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits zahlreiche Anleger der Picam-Gruppe vertritt, betroffene Anleger auf die erschreckende Situation rund um die Picam-Gruppe hingewiesen, bei der mittlerweile Medienberichten zufolge der Verdacht eines Schneeballsystems vorliegt, und inzwischen auch Durchsuchungen wegen Verdachts des Anlagebetrugs in 8 Städten stattgefunden haben.

So sollen z. B. laut Handelsblatt vom 07.02.2018 gegen sieben Beschuldigte Ermittlungen durchgeführt werden, so z. B. gegen den Picam-Vertriebschef Thomas Entzeroth aus Berlin, den Verwaltungsrat bei der Piccor AG in der Schweiz, aber auch einen Anwalt aus Mecklenburg-Vorpommern, einen Wirtschaftsprüfer aus Berlin und einen Bankmanager aus Leipzig.

So besteht wohl der Verdacht, dass das Geld nicht wie versprochen investiert worden wäre, sondern in einem ausgeklügelten “Geldkreislauf” verschoben wurde, und sich die Beschuldigten durch Gebühren und Provisionen hieran bedienten.

So gehen laut Handelsblatt die Ermittler zurzeit von einem “Schneeballsystem” aus, das seit 2009 bestanden haben könnte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Das sind wirklich schlechte Nachrichten für die Anleger, die befürchten müssen, Opfer eines Betrugs geworden zu sein und ihre rechtlichen Möglichkeiten umgehend prüfen sollten. Die hohen versprochenen Renditen von bis zu 20 % pro Jahr mussten schon misstrauisch stimmen.”

Positiv ist z. B., dass die Polizei Berlin vor kurzem mitteilte, dass offensichtlich ca. 80 Mio. € vorläufig sichergestellt werden konnten.

“Hierauf könnten Anleger versuchen, z. B. mit einem Titel wie z. B. einem Arrest zuzugreifen, wobei aber oftmals Eile geboten ist, weil oftmals das Prioritätsprinzip gilt”, so Dr. Späth

Anleger sollten daher umgehend qualifizierten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihre Gelder zu sichern, Eile ist hierbei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner geboten, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Auch sollten Anleger umgehend mögliche Schadensersatzmöglichkeiten gegen die Verantwortlichen prüfen:

Hier stehen diverse Verantwortliche im Fokus wie die jeweiligen Anlagevermittler, die Treuhänder in der Schweiz und Deutschland sowie weitere Hintermänner, bei denen immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Haftung in Betracht kommt oder nicht.

Außerdem sollten Anleger immer prüfen, ob eine “Vollstreckung” aussichtsreich ist, denn das beste Urteil bringt dem Anleger nichts, wenn es nicht vollstreckt werden kann, d. h., beim eventuellen Klagegegner keine “Geld zu holen” wäre.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertritt dabei bereits zahlreiche betroffene Anleger von Picam, Piccor, Piccox und ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Fällen von Anlagebetrug sehr vertraut.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.