Anleger des Picam-Unternehmensverbundes sind weiterhin in großer Sorge und sollten umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger bereits vor einigen Tagen hingewiesen hatte und nochmals hinweist.
Nach eigenen Angaben hatte die Piccor AG so mehr als 300 Mio. € bei Anlegern eingesammelt.
Aus diesem Grunde hat die Kanzlei Dr. Späth & Partner eine kostenlose Interessengemeinschaft Picam, Piccor/Piccox initiiert, der sich betroffene Anleger anschließen können.
So werden die Anleger immer wieder durch die Verantwortlichen wegen der Rückzahlung ihres Anlagekapitals vertröstet, so berichtete z. B. schon das Handelsblatt vor kurzem am 17.01.2018 davon, dass Auszahlungen an die Anleger durch die Picam-Gruppe stocken würden.
Picam versprach den Anlegern sehr hohe Renditen von 15-20 %, die angeblich mit einem computerbasierten Handel von Dax-Futures verdient werden sollten, der laut Handelsblatt über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt werden sollte.
Einbezahlt wurden die Gelder dabei laut der „Welt“ vom 07.07.2016 über das Konto eines Berliner Wirtschaftsprüfers und (ehrenamtlichen) Richters.
Dabei sollte die Piccor AG in der Schweiz als „Administrator“ fungieren, über die der Kunde den Vertrag abwickelte und über die Varian AG in Liechtenstein der Handel dann abgewickelt werden.
Die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA hatte die Piccor AG bereits am 16.01.2017 auf die Warnliste gesetzt, was bedeutet, dass möglicherweise ohne Bewilligung ein bewilligungspflichtiges Geschäft betrieben wurde, woraufhin dann eine Inhaberschuldverschreibung einer Piccox SA initiiert wurde. Entgegen anderslautender Behauptungen von Verantwortlichen sehen die Anleihebedingungen dabei keine jederzeitige Verfügbarkeit vor, sondern frühestens bei Ablauf im Jahr 2030.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sollten „sich Anleger nicht länger beschwichtigend auf die lange Bank schieben lassen, sondern umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.“
Folgende Möglichkeiten sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner überprüft werden:
1. Fristlose Kündigung der Beteiligung aus wichtigem Grund und sofortige Rückforderung des Anlagebetrages
2. Prüfung der Vermittlerhaftung: Ein Anlageberater- und Vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte er dies nicht durchführen, so macht er sich eventuell schadensersatzpflichtig.
3. Prüfung der Haftung der weiteren Verantwortlichen, wie Mittelverwendungskontrolleur, Treuhänder, etc.
Sollten der Mittelverwendungskontrolleur oder Treuhänder (auch in der Schweiz) Fehler bei ihrer Arbeit gemacht haben, so könnten Anleger von diesen ggf. auch Schadensersatz fordern, was im Einzelfall überprüft werden muss. Hier ist auch zu prüfen, ob ggf. eine Haftpflichtversicherung vorliegt, über die eventuelle Schäden reguliert werden könnten.
4. Eventuell Arrest zur Sicherstellung
5. Ggf. unabhängige Strafanzeige gegen die Verantwortlichen in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein.
Ggf. sollte auch über die Möglichkeit nachgedacht werden, zur Sicherstellung von Geldern ein Arrestverfahren einzuleiten zu schnellen Sicherung von Vermögenswerten.
Dies empfiehlt sich z. B. dann, wenn Gefahr in Verzug ist, also sich herausstellen sollte, dass Eile geboten ist und sowohl ein Arrestanspruch als auch ein Arrestgrund vorliegen.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und speziell mit Schadensfällen in der Schweiz bestens vertraut und arbeitet auch mit kompetenten Partnern in der Schweiz und in Liechtenstein zusammen, sodass auch eine optimale grenzüberschreitende Rechtsverfolgung für Betroffene möglich ist.
In der Vergangenheit wurden z. B. folgende Fälle mit Bezugspunkt Schweiz und Liechtenstein bearbeitet:
1. GlobalSwissCapital AG: Betrug mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz an deutschen Anlegern
2. K1-Fonds: Betrug mit einem Hedgefonds mit Bezug nach Liechtenstein, Klage mit liechtensteinischer Partnerkanzlei in Liechtenstein gegen ein involviertes Versicherungsunternehmen
3. MDM-Group: Im aktuellen Betrugsfall der MDM-Group aus Meggen in der Schweiz vertreten Dr. Späth & Partner ca. 60 geschädigte deutsche Anleger gegen die Verantwortlichen.
Betroffene Anleger werden daher auch grenzüberschreitend optimal betreut und können sich gerne der kostenlosen Interessengemeinschaft Picam/Piccor/Piccox von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB anschließen.