Die mehreren tausend Anleger des Picam-Unternehmensverbundes sind weiterhin in großer Sorge und tappen weiterhin im Dunkeln, was mit ihrem Geld passiert ist, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg Betroffene hinweist.
Schon z. B. das Handelsblatt berichtete am 17.01.2018 davon, dass Auszahlungen an die Anleger durch die Picam-Gruppe stocken würden.
Viele Anleger sind daher in großer Sorge, was mit ihrem Geld ist und ob sie dieses zurückerhalten werden.
Dabei begann die Story der schwezerischen Piccor AG, die eigenen Angaben zufolge mehr als 300 Mio. € bei Anlegern eingesammelt haben will, mit märchenhaften Renditeversprechen:
So wurde den Anlegern weiß gemacht, dass mit dem angeblich computerbasierten Handel von Dax-Futures, also Finanztermingeschäften, jährliche Renditen von 15 -20 % möglich sein sollten, die über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt werden sollte.
Zwar ist richtig, dass diverse Anleger Auszahlungen erhielten und die Anleger auch Quartalsberichte erhielten, die fantastische Gewinne auswiesen, jedoch ist mittlerweile fraglich, ob diese Gewinne wirklich erwirtschaftet wurden, oder nur „auf dem Papier“ bestanden?
Die Piccor AG in der Schweiz als „Administrator“, über die der Kunde den Vertrag abschließe und eine Varian AG in Liechtenstein sein, über die der Handel abgewickelt werden sollte.
Einbezahlt wurden die Gelder dabei laut der „Welt“ vom 07.07.2016 über das Konto eines Berliner Wirtschaftsprüfers und (ehrenamtlichen) Richters.
Im Januar 2017 wurde die Piccor AG dann auf die Warnliste der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA gesetzt, was bedeutet, dass die Firma möglicherweise ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist/war, was schon viele Anleger aufhorchen ließ.
Zu guter Letzt rissen die Merkwürdigkeiten nicht ab und die Anleger sollten nicht nur in ein neues Produkt, nämlich eine neue Inhaberschuldverschreibung nach luxemburgischem Recht investieren, bei der aber Auszahlungen erst ab dem Jahr 2030 vorgesehen waren, sondern Anleger berichten davon, dass sie vor kurzem allen Ernstes eine Mitteilung bekommen hätten, in der mitgeteilt wurde, dass ihr Geld durch eine strafbare Handlung verloren sein könnte. Anleger sollen auch dazu aufgefordert werden, sich einer Strafanzeige anzuschließen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Bei solchen merkwürdigen, beschwichtigenden und ausweichenden Erklärungen platzt vielen Anlegern zu Recht die Hutschnur. Anleger sollten nun umgehend einen versierten Rechtsanwalt mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragen und alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.
Diese können reichen von Strafanzeigen in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein, über die Prüfung der Haftung eventueller Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleure in Deutschland und der Schweiz, die Prüfung eventueller Hintermänner, eventuelle Prüfung der Haftung der Vertriebsmitarbeiter bis hin zu einer eventuellen Staatshaftung, oder, sofern erforderlich, Durchführung von Arrestverfahren zur schnellen Sicherung von Vermögenswerten.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere auch mit Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug in die Schweiz und nach Liechtenstein bestens vertraut.
Aktuell werden zum Beispiel ca. 50 Geschädigte der MDM-Group aus der Schweiz betreut, wie bereits auch vor einigen Jahren im Betrugsfall GlobalSwissCapital AG zahlreiche erfolgreiche Verfahren gegen die Vermittler geführt wurde, auch in Liechtenstein wurde bereits in der Vergangenheit über eine Kanzlei in Liechtenstein im Betrugsfall des Hedgefonds K1, der mit sehr hohen Renditen gelockt hatte, erfolgreich gegen eine involvierte Versicherung geklagt.
Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.