In Sachen Lkw-Kartell weist die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg darauf hin, dass inzwischen Medienberichten zufolge inzwischen das LG Hannover ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil in Sachen LKW-Kartell gesprochen hat mit dem Az. 18 O 8/17, in dem die Richter in einem Grundurteil die Ansprüche für gerechtfertigt hielten.

Zwar liegen die Urteilsgründe des Urteils noch nicht vor, jedoch wertet die Kanzlei Dr. Späth & Partner das Urteil, sofern bereits möglich, jetzt schon aus.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte das Urteil vor dem LG Hannover, worauf hingewiesen werden soll, nicht erstritten, aber selber letztes Jahr 2017 bereits diverse Klagen für LKW-Kartell betroffene Kommunen und Speditionen in Höhe von mehreren Millionen Euro Streitwert vor deutschen Gerichten eingereicht und wird voraussichtlich im Jahr 2018 weitere Klagen mit Streitwerten im 2-stelligen Millionenbereich für LKW-Kartell-Betroffene vor deutschen Gerichten einreichen.

(Zur Erklärung, sofern nicht bekannt, sollen betroffene LKW-Käufer darauf hingewiesen werden, dass bereits im Jahr 2016 diverse Lkw-Hersteller wie Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF einen Vergleich mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde geschlossen hatten, bei dem sie 2,93 Mrd. Euro an Strafe bezahlen mussten. MAN kam in den Genuss der Kronzeugenregelung, da es das Kartell angezeigt hatte. Scania war inzwischen ebenfalls zu einem Bußgeld verurteilt worden).

Medienberichten zufolge hatte die Stadt Göttingen beim Lastwagenbauer MAN im Zeitraum zwischen 2001 und 2010 13-mal eingekauft für die Feuerwehr und Müllabfuhr und zwar für insgesamt ca. 2,3 Mio. €.

Die Stadt forderte nun ca. 335.000,-  € Schadensersatz von dem LKW-Bauer MAN.

Die Kartellkammer des LG Hannover verkündete nun ein Grund-, Zwischen- und Teilurteil.

Zwar hatte das LG die Klage wohl für 7 von 13 LKW-Beschaffungen abgewiesen, aber immerhin für Müllautos, die im Zeitraum zwischen 2004 und 2009 für einen Preis von ca. 1,7 Mio.  € gekauft wurden, dem Grunde nach für gerechtfertigt gehalten.

Das heißt also, dass in diesen Fällen die Richter grundsätzlich von einem Schaden der Stadt Göttingen ausgehen, jedoch ist unsicher, wie hoch dieser Schaden letztendlich wirklich ausfällt.

So berief sich MAN wohl auf den sogenannten “Pass-on-Defence”-Einwand, wonach der Stadt gar kein Schaden entstanden sein soll, weil die kartellbetroffene Ware weiterverkauft wurde. Diesem Einwand erteilte das LG aber in dem konkreten Fall eine Abfuhr.

Auch ein weiteres Argument des LG Hannover ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sehr positiv für die klagende Stadt und allgemein geschädigte LKW-Kartell-Betroffene:

Zwar wurden laut EU-Kommission nur die Listenpreise abgesprochen, viele LKW-Käufer hatten aber nicht den Listenpreis bezahlt, was aber laut LG Hannover einem Schaden nicht entgegensteht, da Ausgangspunkt für Verhandlungen der überhöhte Listenpreis sei.

Auch führt das Gericht aus, dass die Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein Anscheinsbeweis dafürspricht, dass ein Kartell die Preise steigen lässt, weil dies sogar für sog. Quotenkartelle anerkannt sei.

Allerdings wurde der klagenden Stadt noch kein Schadensersatz zugesprochen, denn dies wird in einem separaten Verfahren entschieden, das länger dauern dürfte und in dem Gutachter als Experten zum Einsatz kommen dürften.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner ist dieses Urteil “ein erfolgreicher Auftakt für Betroffene in Sachen LKW-Kartell, denn es bestätigt, dass bei der klagenden Kommune grundsätzlich in diversen Fällen ein Schaden eingetreten sein dürfte, aber die konkrete Höhe noch nicht feststeht. Das Urteil bestätigt auch unsere grundsätzliche Überzeugung, dass LKW-Kartell-betroffene Käufer und Leasingnehmer gut daran tun, auf ein qualifiziertes Sachverständigengutachten zu setzen, um die konkrete Schadenshöhe nachzuweisen.”

Dr. Späth hierzu: „Denn mit einem ein qualifiziertes Gutachten mit wettbewerbsökonomischem Teil und ggf. individuellem Teil auf Firmenebene wird es für die Betroffenen meiner Ansicht nach sehr viel leichter, ihren konkreten Schaden auch der Höhe nach nachzuweisen.”

Betroffene LKW-Käufer und Leasingnehmer sollen daher darauf hingewiesen werden, dass diverse Prozessfinanzierer sämtliche Kosten für eine Klage und für ein qualifiziertes Gutachten übernehmen.

So arbeiten auch Dr. Späth & Partner mit 2 qualifizierten Prozessfinanzierern zusammen, die Kontakt zu qualifizierten Gutachtern haben und für diese die Kosten übernehmen.

Allerdings muss immer die jeweilige Verjährung beachtet werden, die aber vor allem für LKW-Käufe ab 2003 bis 2011 (und eventuell auch frühere Käufe) noch nicht eingetreten sein könnte, was aber immer im jeweiligen Einzelfall intensiv überprüft werden muss.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells, also auch Betroffene, die Lkws der Kartellanten erworben haben, sollten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen.

Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.