Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main mehren sich die Anzeichen, dass sich hier ein neuer schwerer Betrugsfall anbahnt, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist!

Zwar finden sich auf der Website www.weltzins.de diverse Banner bzw. Logos von Banken auf der Website www.weltzins.de, wie z.B. der HSBC UK; BNP Paribas SA, Barclays PLC u.a., mit denen man angeblich zusammen arbeiten will und bei denen Anleger ihr Geld angeblich z.B. in Form von Festgeld, Aktienanlagen etc. anlegen können.

Dabei handelt es sich aber vermutlich um einen reinen “Bluff” genauso wie um die Eigenangaben von www.weltzins.de, dass man eine Marke der “Flagstone Investment Management” in Großbritannien sein will.

Die britische Finanzmarktaufsicht FCA warnte bereits mit Warnhinweis vom 31.08.2021 ausdrücklich vor Weltzins.de und teilte ausdrücklich mit, dass Fraudsters (=Betrüger) die Details einer Firma nutzen würden, die von der FCA authorisiert sei. Die FCA spricht ausdrücklich von einer “clone firm”.

Der Anbieter verfügt somit offensichtlich nicht über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörden zum Anbieten von Finanzdienstleistungen, es ist bezeichnend, dass die FCA ausdrücklich von “Fraudsters” spricht, was nichts Gutes befürchten lässt.

Bei der angegeben Adresse in Frankfurt am Main dürfte es sich lediglich um eine Büroserviceadresse handeln, die Anleger werden vermutlich nicht vom Firmensitz aus angerufen, sondern von geschulten Callcenter-Mitarbeitern, die die Anleger immer wieder zum Überweisen weiterer Beträge motivieren.

Anleger von www.weltzins.de berichten auch mittlerweile, dass die telefonisch niemanden mehr erreichen können!

Dabei besteht ganz klar die Befürchtung, dass die von den Anlegern überwiesenen Gelder nicht ordnungsgemäß angelegt werden. Schlimmstenfalls könnte hier ein ähnlicher Betrugsfall vorliegen wie z.B. in den Fällen Investfinans AB, Eurozins, AuragenRealty AB, bei denen Anleger ebenfalls zum Überweisen von Geldern aufgefordert wurden, die Gelder aber nicht -wie von den Callcenter- Mitarbeitern vorgegeben- angelegt wurden, sondern gleich abgehoben und veruntreut wurden!

Absolute Eile ist somit nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten geboten, damit Anleger überprüfen können, ob die Anlegergelder überhaupt angelegt wurden oder z.B. Kontosperrungen bzw. das “Einfrieren” von Geldern zu erreichen, bevor diese von den Tätern abgehoben werden können.

Im Fall Eurozins konnten Dr. Späth & Partner z.B. erreichen, dass für 2 Anleger, die ihr Geld an eine Bank in den USA überwiesen hatten, die Konten eingefroren wurden und die Bank den Anlegern das Geld wieder zurück erstattet hatte.

Ansonsten können die betroffenen Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Hintermänner prüfen, z.B. gem. § 826 BGB aber auch gegen Kontoinhaber und eventuell sogar gegen Banken, die Konten eingerichtet haben, hier können ebenfalls Ansprüche gem. § 826 BGB in Betracht kommen, aber auch Ansprüche z.B. wegen Verstoß gegen die Geldwäschevorschriften.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen geben und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage für die Anleger bei der RS-Versicherung.

Betroffene Anleger der Weltzins (www.weltzins.de) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.