Seit 2015 vertritt die Kanzlei Dr. Späth & Partner über 100 geschädigte BWF-Anleger und hat seitdem unzählige Gerichtsverfahren gegen die Berater und Vermittler von BWF-Goldanlagen geführt. Aus unserer Sicht haben die Berater systematisch ihre Pflichten zur Prüfung der Plausibilität der Anlage verletzt, außerdem in der Regel nicht über die bestehenden Verlustrisiken aufgeklärt.

Wir konnten klagestattgebende Urteile vor zahlreichen Amtsgerichten erstreiten, außerdem vor den Landgerichten Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Auch andere Landgerichte teilten unsere Rechtsauffassung und legten den verklagten Beratern den Abschluss von Vergleichen nahe.

Unsere Kanzlei konnte Zahlungen für die meisten Mandanten durchsetzen, wobei der entstandene Schaden entweder vollständig oder überwiegend ausgeglichen werden konnte.

Inzwischen haben wir auch Klagen gegen den Gründer der BWF-Stiftung, Gerald Saik, eingereicht. Saik war Mitte Ende Juli 2017 vom Landgericht Berlin zu einer sechsjährigen Haftstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden, nachdem er ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte. Aus diesen Straftaten resultieren auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die Dr. Späth & Partner für ihre Mandanten nun klageweise durchsetzen.

In einem ersten Verfahren hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Berlin am 2. Mai 2018 ein Versäumnisurteil gegen Gerald Saik bestätigt. Aus diesem Urteil kann der Kläger 30 Jahre lang vollstrecken.

Da Schadensersatzansprüche drei Jahre nach Kenntnis des Schadens zum Jahresende verjähren, ist nun Eile geboten – die Verjährung dieser Ansprüche dürfte Ende 2018 eintreten. Selbstverständlich prüfen wir gerne auch Ihren Fall unverbindlich. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, stellen wir eine kostenlose Deckungsanfrage. Aber auch für nicht rechtschutzversicherte Anleger empfiehlt sich angesichts der hohen Erfolgsquote ein Vorgehen gegen den Anlageberater.