Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin prüft für Anleihekäufer der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) Klagen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Anleiheemission. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Prospekt für die Anleihen fehlerhaft war und Prospektverantwortliche den Anleihekäufern deswegen auf Schadenersatz für erlittene Verluste haften.

“Unsere Initiale rechtliche Prüfung hat gezeigt, dass die Prospektverantwortlichen auf die Risiken der Rickmers-Anleihe hätten hinweisen müssen, die sich aus der seit 2008 andauernden Krise der Schifffahrt, dem zunehmenden Preisverfall der Frachtraten, dem andauernden Überangebot an Transportkapazität und dem Abfall der Charterraten für Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des Panamakanals ergeben. Dies ist im Prospekt nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daher prüfen wir, ob deswegen der Anleiheprospekt fehlerhaft ist und Anleihekäufer die Verantwortlichen der Emission auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Anspruch nehmen können”, so Rechtsanwalt  Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin.

Hintergrund ist, dass die Hamburger Charterreederei Rickmers Group laut Pressemeldungen am 1.6.2017 Insolvenzantrag gestellt hat. Dies kommt überraschend, denn an diesem Tage hätten Anleihegläubiger einem Sanierungskonzept zustimmen sollen. Doch kurz zuvor hat der Vorstand der HSH Nordbank einer wesentlichen Gläubigerin, dem Sanierungskonzept seine Zustimmung versagt. Damit war der Gang zum Insolvenzgericht für die Rickmers Charterreederei Group wohl unausweichlich geworden.

Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Rickmers Charterreederei Group ist eine von der Rickmers Holding A (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) am 11.6.2013 begebene Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von 275 Mio. EUR, verzinst mit 8,875 %, welche am 11. Juni 2018 endfällig wird (ISIN DE000A1TNA39, WKN A1TNA3).

Die Insolvenz bedeutet für Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG, dass diese mit einem wesentlichen Ausfall ihrer Anleiheforderung zu rechnen haben. Erste Prognosen nehmen an, dass Anleiheinhaber allenfalls eine Befriedigungsquote von 2-8 % erhalten. Ob diese Prognose sich in Zukunft bewahrheitet, ist aber unklar. Jedenfalls war diese Prognose bislang Grundlage der Sanierungsbemühungen und stammt dem Vernehmen nach aus einer Liquidationsberechnung von Brinkmann & Partner für den Insolvenzfall. Daher kann angenommen werden, dass diese Prognose derzeit am ehesten dem möglichen Ausgang entspricht. Das bedeutet jedenfalls, dass Anleihegläubiger mit einem Verlust von über 90 % auf die Nominale zu rechnen haben. Stand heute notiert die Anleihe bei rund 5-6 %.

Diese Verluste sollten Anleihekäufer nicht hinnehmen. Daher ist Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte von mehreren Anleihekäufern beauftragt, die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen gegen Hintermänner der Anleiheemission zu prüfen.

Der Anleiheeemission lag nämlich der Wertpapierprospekt der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) vom 14.52013 zu Grunde. Nach einer initialen rechtlichen Prüfung sind unsere Rechtsanwälte zu dem Ergebnis gekommen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Prospekt die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der Anleihe nicht richtig darstellt und damit fehlerhaft war. Für die Beurteilung einer Kapitalanlage wesentliches Datenmaterial kann nämlich nicht nur irgendwie offenbart werden, sondern dies muss in einer für den Prospektadressaten verständlichen Form geschehen, die ihn in die Lage versetzt, zutreffende Schlussfolgerungen zu ziehen. Maßstab der Haftung bildet hierbei die Betrachtungsweise eines verständigen , durchschnittlich vorsichtigen Anlegers. Entscheidend ist danach der Gesamteindruck auf einen durchschnittlichen Anleger. Der Rickmers-Prospekt muss den Anleger in die Lage versetzen, eine Entscheidung über die im Prospekt angebotene Rickmers-Anleihe zu treffen.

Der Prospekt der Rickmers-Anleihe hätte diesem Anspruch aber nur genügt, wenn er sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein könnten, richtig, verständlich und vollständig darstellt. Hier spricht vieles dafür, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Denn die, laut eigner Pressemitteilung von Rickmers, für die Pleite ursächlichen Gründe sind v.a. die seit 2008 andauernde Krise der Schifffahrt, der zunehmende Preisverfall der Frachtraten, das andauernde Überangebot an Transportkapazität und der Abfall der Charterraten für Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des Panamakanals. Auf diese schon bei Anleiheemission 2013 dauerhaft vorliegenden Risiken wird im Anleihe-Prosoekt nicht ausreichend hingewiesen. Nach unserem Dafürhalten wurde den Anleihekäufern daher im Rickmers-Prospekt kein zutreffendes Bild von den angebotenen Anleihen vermittelt.

Daher könnten Anleihekäufer von den Prospektveranlassern Rückabwicklung des Anleihekaufs verlangen, mithin Schadensersatz für ihre Verluste. Erlassen hat den Prospekt, wer für ihn nach außen erkennbar, die Verantwortlichkeit übernommen hat. Damit werden diejenigen der Prospekthaftung unterworfen, die hinter dem Rickmers-Prospekt stehen und seine tatsächlichen Urheber sind. Prospektveranlasser ist derjenige, der ein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Emission der Rickmers-Anleihen hat und darauf hingewirkt, dass ein unrichtiger und oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird. Hierunter fallen die Personen oder Unternehmen, die an der Emission der Rickmers-Anleihen ein eigenes wirtschaftliches Interesse haben.

Eine indikative Prüfung hat ergeben, dass Herr Bertram R.-C. Rickmers Prospektveranlasser war. Denn im Zeitpunkt der Emission war Herr Rickmers alleiniger Kommanditist der Emittentin. Damit hatte er ein wesentliches wirtschaftliche s Interesse an der Anleiheemission. Zudem kontrollierte Herr Rickmers die Emittentin und die Rickmers Gruppe. Die persönlich haftende Komplämentärin und Geschäftsführerin der Emittentin war wiederum eine Tochter der Emittentin, kontrolliert von der Emittentin, diese wurde wiederum von Herrn Rickmers kontrolliert. Herr Rickmers  war zudem Vorsitzender der Geschäftsführung der Komplementärin. Damit hatte Herr Rickmers auch den notwendigen Einfluss auf die Prospektgestaltung. Damit war Herr Rickmers Veranlasser des Anleihenprospekts.

Herr Rickmers verfügt nach unseren Recherchen auch über ausreichend Vermögen, um von Anleihekäufern in Haftung genommen zu werde. Denn das (gescheiterte) Sanierungskonzept sah vor, dass Herr Rickmers 10 Mio. EUR frisches Geld in das sanierte Unternehmen gibt und bis 1.1.2021 dem sanierten Unternehmen ein Darlehen als Liquiditätsreserve von ebenfalls 10 Mio. EUR gewährt. Daher gehen wir davon aus, die privaten Vermögensverhältnisse von Herrn Rickmers zumindest 20 Mio. EUR hergeben.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher vertritt Käufer/Inhaber von Rickmers-Anleihen. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Anleihegläubigern oder Anleihekäufern der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) ist zu raten, ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend zu machen. Bitte wenden Sie sich dazu in unserem Hause daher an Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher.